2010 habe sich das Ehepaar scheiden lassen, nachdem der Beschwerdeführer 2008 seine Freundin, das spätere Opfer, kennengelernt hatte. Seine frühere Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kinder würden in O._____ leben und zu ihnen pflege der Beschwerdeführer nach wie vor guten Kontakt. In O._____ besitze der Beschwerdeführer ein Haus, welches er von seinem Adoptivvater geerbt habe. Ab 2010 habe der Beschwerdeführer wohl mehrheitlich mit seiner Freundin in T._____ gelebt, bis sie 2014 in die Schweiz gekommen seien. Kurze Zeit später habe der Beschwerdeführer wieder in Q._____ gelebt.