Kurz danach sei eine weitere Schwester geboren worden, welche noch in ihrem ersten Lebensjahr verstorben sei. 1993 habe seine Mutter Zwillingsmädchen geboren. Wenige Monate später, auf dem Fussweg ins Spital, sei eine der Zwillingsschwestern in den Händen des Beschwerdeführers gestorben. Die andere Zwillingsschwester sei adoptiert worden. Die Eltern des Beschwerdeführers hätten sich in den 90er Jahren scheiden lassen. Im Jahr 2002 habe der Beschwerdeführer geheiratet. Mit seiner damaligen Ehefrau habe er zwei gemeinsame Kinder (geb. [...] und [...]). 2010 habe sich das Ehepaar scheiden lassen, nachdem der Beschwerdeführer 2008 seine Freundin, das spätere Opfer, kennengelernt hatte.