3.2. Im Vollzugsbericht der JVA Lenzburg vom 26. Juni 2023 (VA act. 05/019 ff.) wird dem Beschwerdeführer gesamthaft ein gutes Vollzugsverhalten attestiert. Der Beschwerdeführer habe seine Arbeiten zuverlässig, selbständig und zur Zufriedenheit der Gewerbeverantwortlichen erledigt. Es falle dem Beschwerdeführer nicht schwer, sich an die Hausordnung zu halten und gegenüber seinen Miteingewiesenen und dem Vollzugsper- - 10 -