Nach Haftentlassung strebe der Beschwerdeführer ein Leben in T._____ an und wolle seinen Besitz in Q._____ verkaufen. In T._____ würden seine beiden Söhne und seine frühere Ehefrau sowie eine Cousine, deren Ehemann dem Beschwerdeführer eine sichere Arbeitsstelle zugesichert habe, leben. Angesichts dieser Familienverhältnisse habe der Beschwerdeführer ein Umfeld, welches ihm den nötigen Halt gebe und ihn bei der Therapie, welche er weiterführen wolle, unterstützen könne. Diese zu erwartenden Lebensverhältnisse würden eindeutig für eine günstige Legalprognose sprechen.