dem Therapieverlaufsbericht der JVA Lenzburg vom 5. Juli 2023, dem fo- rensisch-psychiatrischen Gutachten der PDAG vom 29. Dezember 2015 und der Beurteilung der KoFako vom 4. September 2023 hervorgehe. Der Beschwerdeführer stelle nur in einer ganz speziellen Konstellation eine bestimmte Gefahr dar, wobei die Chance, dass er eine erneute Beziehung mit der geforderten Spezifität eingehe, äusserst gering sei.