Am 3. Dezember 2024 reichte das AJV einen aktualisierten Therapieverlaufsbericht vom 5. November 2024 ein (act. 227 ff.). Dazu nahm der Beschwerdeführer am 12. Dezember 2024 (Postaufgabe: 16. Dezember 2024) Stellung (act. 241 ff.). Das AJV replizierte mit Eingabe vom 13. Januar 2025, während die Oberstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme verzichtete (act. 247, 248 ff.). Am 12. Februar 2025 reichte das AJV eine Stellungnahme des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) Lenzburg vom 29. Januar 2025 ein, wonach die Therapie im Rahmen der ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB per Februar 2025 beendet werde (act. 252 ff.).