Nachdem A._____ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 19. Januar 2024 eine Begründung der Verfügung verlangt hatte, erliess das AJV am 7. Februar 2024 folgende begründete Verfügung (act. 1 ff. [Dispositiv]): -3- 1. Die bedingte Entlassung des A._____ wird derzeit verweigert. 2. Die bedingte Entlassung wird spätestens nach Ablauf eines Jahres erneut geprüft. 3. [Zustellung] C. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 22. März 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) und stellte folgende Anträge (act. 9 ff.):