2. Nachdem A._____ bereits am 3. Juni 2015 im Zentralgefängnis Lenzburg den vorzeitigen Strafvollzug angetreten hatte, wurde er am 15. Februar 2016 in die Strafanstalt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg versetzt, wo der geschlossene Normalvollzug der Freiheitsstrafe fortgesetzt wurde (VA act. 02/001 f., 04/006 ff.). Seit dem 31. Mai 2021 befindet er sich in einer forensisch-deliktorientierten Therapie (VA act. 06/018).