A._____ hatte am 25. September 2014 seine vormalige Partnerin, +B._____, in R._____ auf offener Strasse mit einem Messer angegriffen und sie mit ca. 50 Schnitt- und Stichverletzungen getötet, nachdem ihm diese mitgeteilt hatte, sie wolle von ihm definitiv nichts mehr wissen. Das Opfer verstarb noch am Tatort. Das Tatmesser hatte A._____ am Vortag im I._____ in S._____ erworben, um es gegen +B._____ und allenfalls auch gegen sich selbst einzusetzen, wenn es ihm nicht gelingen würde, sie zurückzugewinnen.