2. Es wird von Amtes wegen festgestellt, dass gestützt auf die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom tt.mm.jjjj zu den Traktanden 10, 11 und 12 kein Baurechtsvertrag mehr abgeschlossen werden darf. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Q-R._____ den Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau Mitteilung an: das Rekursgericht der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten