Stiftung G._____ ausweislich der Akten erklärt, von der Unterzeichnung des Baurechtsvertrags mit der Kirchgemeinde Abstand zu nehmen; die Kirchenpflege hat diesen Entscheid akzeptiert. Die Vertragsparteien haben damit auf die Umsetzung der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung betreffend die Traktanden 10, 11 und 12 verzichtet. Damit wurde das primäre Ziel des vorliegenden Verfahrens – nämlich die Unterzeichnung des Baurechtsvertrags zu verhindern – erreicht.