6.2 Mit Schreiben vom 8. September 2025 stellte der Beschwerdeführer in seiner Funktion als Präsident der Kirchenpflege die Stellungnahme von B._____, Mitglied und Liegenschaftsverantwortlicher der Kirchenpflege, vom 7. September 2025 zu und ersuchte um Entgegennahme als Vernehmlassung der Kirchenpflege (mit dem Beschwerdeführer im Ausstand). B._____ hält in seinem Schreiben vom 7. September unter anderem fest, die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom tt.mm.jjjj zu den Traktanden 10, 11 und 12 seien gegenstandslos, da die Stiftung G._____ das Interesse am Baurechtsvertrag verloren habe.