2. In der Begründung des Beschlusses sei festzuhalten, dass die Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Q-R._____ und die Stiftung G._____ auf den Abschluss des umstrittenen Baurechtsvertrages verzichtet haben. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. 2. Mit Eingabe vom 30. März 2024 reichte der Beschwerdeführer das Protokoll der 3. Kirchenpflegesitzung vom 12. März 2024 ein.