3. Die Kirchenpflege nahm an der Sitzung vom 12. März 2024 vom Entscheid der Stiftung G._____ Kenntnis, das geplanten Bauprojekt in Q._____ zurückzuziehen. Die Kirchenpflege hielt dazu im Protokoll fest, dass sie diesen Entscheid akzeptiere. -3- 4. Das Rekursgericht entschied mit Urteil vom 14. März 2024: 1. Die Beschwerde vom 11. Juli 2023 wird abgewiesen. 2. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. C. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 18. März 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte (Hervorhebung im Original):