3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung die Ortsbürgergemeinde Q._____ (Gemeinderat) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Dieser Entscheid kann wegen Verletzung von Bundesrecht, Völkerrecht, kantonalen verfassungsmässigen Rechten sowie interkantonalem Recht innert 30 Tagen seit der Zustellung mit Beschwerde in öffentlich-rechtli- chen Angelegenheiten beim Schweizerischen Bundesgericht, - 18 -