4.3 Mit Blick auf den Vergabeentscheid vom 25. Oktober 2021 wurde insbesondere die Befangenheit des Mitglieds des Pachtlandausschusses und Gemeinderats (heute Gemeindeammann) B._____ gerügt, dessen Bruder M._____ 2'180 Aren Land zur Pacht zugeteilt erhalten haben soll, sowie die Befangenheit des Mitglieds des Pachtlandausschusses D._____, welchem persönlich eine Fläche von 1'824 Aren zur Pacht zugeteilt worden sei (DVI-act. 18, 62). Was B._____ anbelangt, so dürfte dieser angesichts der unwidersprochen gebliebenen Behauptungen des Beschwerdeführers (DVI-act. 18) und der vorinstanzlich angenommenen Ausstandspflichtverletzung (act. 3) mit dem Pächter M._____ verwandt sein.