3. 3.1 3.1.1 Strittig ist, ob die Ablehnung des Gesuchs des Beschwerdeführers durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 unter Verletzung der Ausstandsvorschriften zustande gekommen ist und, gegebenenfalls, welche Folgen diese Verletzung nach sich zieht (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.382 vom 5. Juni 2023, Erw. II/3.3).