Schliesslich stellt der Beschwerdeführer diverse Beweisanträge und führt, ebenfalls unter Nennung und Offerte zahlreicher Beweise, aus, dass er sehr wohl in Q._____ wohnhaft sei. Im Rahmen der Replik weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass die Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 4. Mai 2024 vom Gemeindeammann B._____ unterzeichnet sei, obwohl das Gericht entschieden habe, dass dessen Mitwirkung als Bruder eines Pachtlandbezügers nicht zulässig sei.