Auf der anderen Seite habe die Vorinstanz, statt allenfalls im Rahmen vorsorglicher Massnahmen zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer Pachtland von älteren Pächtern zugeteilt werden könnte, praktisch nichts gemacht und die Neuzuteilung des ehemaligen Pachtlandes von I._____ durch den Gemeinderat nicht untersucht. Dies stelle eine Trölerei dar. Dass die Vorinstanz den Beschwerdeführer einfach auf die nächste Pachtperiode verweise, verletze die Rechtsweggarantie nach Art. 29a BV und das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK.