übertragen werde und der Gemeinderat in der Folge dessen Vorschlag nur noch genehmige, auch für die Mitglieder des Pachtlandausschusses. Es sei im vorliegenden Fall von einer Gehörsverletzung (effektiv gemeint ist wohl eine Verletzung der Ausstandsvorschriften) auszugehen. Die Rückweisung an den Gemeinderat mache aber keinen Sinn mehr. Zum einen würde sie einen Leerlauf darstellen, da der Gemeinderat auch in einem erneut gefassten Beschluss die angefochtene Verfügung bestätigen würde. Zum anderen bestehe ohnehin kaum die Möglichkeit eines Eingreifens in die bestehenden und fortlaufenden Pachtlandverträge mit den anderen Pächterinnen und Pächtern.