2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht ausgerichtet. C. Mit Eingabe vom 12. März 2024 erhob A._____ beim Verwaltungsgericht Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 5 ff.): 1. Ziff. 1 des Entscheides der Gemeindeabteilung vom 15.02.2024 sei aufzuheben. 2. Ich verlange, dass mein Zuteilungsgesuch gutgeheissen wird und mir Land zugeteilt wird. 3. Ich verlange eine öffentliche Parteiverhandlung und Urteilsverkündung. Am 17. März 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerdeergänzung ein (act. 9 ff.).