Nachdem diese Eingabe mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 A._____ zur Stellungnahme zugestellt worden war (DVI-act. 99), nahm dieser am 15. Januar 2024 umfassend Stellung, stellte ein Ausstandsgesuch betreffend diverse Gemeinderatsmitglieder und verlangte weitere Abklärungen (DVI-act. 100 ff.). 3. Am 15. Februar 2024 erliess die Gemeindeabteilung des DVI (Vorinstanz) folgenden Beschwerdeentscheid (act. 1 ff.): -5- 1. Die Beschwerde vom 22. November 2021 wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen. Auf eine Wiederholung des Zuteilungsverfahrens für die Pachtlandperiode 2019/2025 ist zu verzichten.