]) werde entsprechend angepasst. Im Rahmen dieser Anpassung werde auch eine neue, im Vergleich zur strengen gerichtlichen Praxis deutlich lockerere Ausstandsregel eingeführt, damit jeweils "nicht das halbe Dorf in den Ausstand" treten müsse. Was den Pächter I._____ angehe, so sei dieser mittlerweile pensioniert und habe seinen Betrieb an J._____ unterverpachtet. Es sei richtig, dass der entsprechende Pachtvertrag per Ende November 2023 gekündigt worden sei. Das Pachtland sei an zwei einheimische Landwirte weiter verpachtet worden, welche die reglementarischen Zuteilungskriterien erfüllten.