Es würde sich dabei indes um eine bloss formale Korrektur mit inhaltlicher Bestätigung der Vergabeentscheide vom 28. Oktober 2019 bzw. 25. Oktober 2021 handeln. Was die Kritik am Verfahren zur Pachtlandvergabe anbelange, so sei diese erkannt. Die bis dato nicht berücksichtigte neuartige Zweistufen-Theorie (1. Stufe: öffent- lich-rechtliche Vergabe, 2. Stufe: privatrechtliche Verträge) werde für die Pachtdauer 2025–2031 berücksichtigt und das Reglement des Gemeinderats zur Zuteilung des Pachtlandes der Ortsbürgergemeinde vom 8. Januar 2018 (Reglement [DVI-act. 39 ff.]) werde entsprechend angepasst.