dass ihm zu Unrecht kein Pachtland zugeteilt worden sei, und Zusprechung von Schadenersatz von Fr. 1'000.00 unter Nachklagevorbehalt blieb ohne Erfolg, nachdem das Bezirksgericht Muri und die 4. Zivilkammer des Aargauer Obergerichts die Streitigkeit mit Entscheiden vom 25. Februar 2021 (VZ.2021.3) bzw. 30. April 2021(ZVE.2021.7) jeweils als öffentlich-rechtli- cher Natur einstuften und eine zivilgerichtliche Zuständigkeit deshalb verneinten. Hierauf erhob A._____ mit Eingabe vom 13. Juli 2021 verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Ortsbürgergemeinde Q._____ mit Anträgen auf Feststellung der Unrechtmässigkeit der Pachtlandverweigerung und Schadenersatz.