ohne Änderung genehmigt (DVI-act. 37 f.). Der Gemeinderat wies die Gemeindekanzlei an, die neuen Pachtverträge auszufertigen, sie allen Pächtern zur Gegenzeichnung zuzustellen und – soweit nötig – die erforderliche kantonale Genehmigung der Verträge einzuholen (DVI-act. 37 f.). 1.3 Die darauf durch den bei der Zuteilung leer ausgegangenen A._____ erhobene Zivilklage gegen die Ortsbürgergemeinde Q._____ auf Feststellung, -3-