III. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend Nachbetreuung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt aufgrund des Unterliegens des Beschwerdeführers ausser Betracht. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. - 15 - 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Beschwerde in Zivilsachen