3.4). Die positiven Wirkungen der neuroleptischen Behandlung überwiegen die vom Beschwerdeführer erlittenen Nebenwirkungen eindeutig. Eine erneute Manie und die damit erfahrungsgemäss verbundene Wiedereinweisung in die Klinik der PDAG wäre für den Beschwerdeführer und seine sozialen Beziehungen (vgl. Protokoll, S. 13) zweifellos belastender. Hinzu kommt, dass dem Beschwerdeführer sowohl von der zuständigen Oberärztin als auch - 14 - vom Gutachter Möglichkeiten aufgezeigt wurden, welche seine Leiden lindern würden.