Dem Beschwerdeführer wurde zudem unter der Bedingung einer fachlichen Begleitung durch die Psychiatriespitex angeboten, die angeordnete Dosierung der Abilify Maintena- Depotspritze versuchsweise zu reduzieren. Unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit und gestützt auf die Ausführungen des psychiatrischen Gutachters stellt das Verwaltungsgericht fest, dass die vom Beschwerdeführer erlittenen Nebenwirkungen im Vergleich zu einer erneuten manischen Episode und der damit verbundenen Verschlechterung der psychischen Gesundheit des Beschwerdeführers das kleinere Übel darstellen.