Zudem ist seit der erstmals gegen seinen Willen angeordneten Behandlung mit Lithium und Abilify am 8. Februar 2024 bereits eine deutliche Verbesserung des psychischen Zustands eingetreten. Der Beschwerdeführer verweigert jedoch vehement die notwendige neuroleptische Medikation auf freiwilliger Basis (Protokoll, S. 8, 14 ff.: vgl. Austrittsbericht der PDAG vom tt.mm.2024, S. 5 f.; Stellungnahme des Beistands vom 20. März 2024; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2024.57 vom 20. Februar 2024, Erw. 5.5 [S. 12]). Er macht insbesondere einen hohen Leidensdruck aufgrund von Nebenwirkungen durch die (wiederholte) Gabe der Abilify Maintena-Depot- spritze geltend (Protokoll, S. 2 ff., 11).