3.5. Mildere Massnahmen, welche die Rückfallgefahr in gleicher Weise reduzieren könnten, sind nicht ersichtlich. Es hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass durch eine kontinuierliche Behandlung mit Lithium und Neuroleptika eine Stabilisierung des psychischen Zustands des Beschwerdeführers erreicht werden kann (vgl. u.a. Austrittsberichte der PDAG vom tt.mm.2023, S. 3, und vom tt.mm.2023, S. 2 f.). Zudem ist seit der erstmals gegen seinen Willen angeordneten Behandlung mit Lithium und Abilify am 8. Februar 2024 bereits eine deutliche Verbesserung des psychischen Zustands eingetreten.