Ohne die angeordnete medikamentöse Behandlung droht der Beschwerdeführer daher mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder in einen Zustand zu geraten, der infolge von Realitätsverkennungen zu ernsthaften selbst-, aber auch fremdschädigenden Verhaltensweisen und damit verbunden zu weiteren Polizeieinsätzen mit nachfolgenden Klinikeinweisungen führt. Um dies zu vermeiden und zur Stabilisierung des Gesundheitszustands ist die angeordnete Nachbetreuung erforderlich.