3.2.4. Der psychiatrische Gutachter hielt in seinem mündlich erstatteten Kurzgutachten an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht im Wesentlichen fest, dass die regelmässige Einnahme von Lithium als Grundtherapie wichtig sei. Eine zusätzliche neuroleptische Behandlung sei jedoch notwendig, um die bisher regelmässig aufgetretenen manischen Episoden zu kontrollieren bzw. zu unterdrücken. Der Beschwerdeführer vermittle allerdings den Eindruck, dass er nicht gewillt sei, eine positive Veränderung seiner Leiden mitzugestalten. Man sehe, dass er enorme motorische Einschränkungen habe und trotzdem verweigere er die Einnahme von Akineton, welches Linderung bringen könne.