führer dieser entziehen, sei das Risiko, eine neue Manie zu entwickeln, extrem hoch. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht führte die zuständige Oberärztin zudem im Wesentlichen aus, man sehe den grossen Leidensdruck des Beschwerdeführers aufgrund seiner körperlichen Erscheinung. Dies sei bei der letzten Hospitalisation noch nicht so gewesen. Er sei zudem gereizter und habe eine niedrigere Frustrationstoleranz als im Zeitpunkt der Entlassung aus der Klinik. Da es sich um eine Momentaufnahme handle, sei eine Beurteilung der Ursache schwierig.