Er habe Hitzewallungen, könne oder wolle sich nicht mehr bewegen, sei kurzatmig und fühle sich, als stecke sein Körper in einem Taucheranzug. Es fühle sich an, als habe er eine Schicht um seinen Körper, welcher ihm die Bewegung verunmögliche (Protokoll, S. 2 f.). Die an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht ebenfalls anwesende Lebenspartnerin bestätigte, dass es dem Beschwerdeführer körperlich schlecht gehe. Er gehe wie ein Roboter mit ganz kleinen Schritten, manchmal könne er sich kaum bewegen. Er scheine beim Atmen Mühe zu haben (Protokoll, S. 11 f.).