2020, Rz. 522). Das Gebot der Erforderlichkeit verlangt, dass eine Massnahme unterbleibt, wenn eine gleich geeignete, aber mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreichen würde. Es wird auch als das Prinzip der "Notwendigkeit" oder des "geringstmöglichen Eingriffs" bezeich- -9-