Allein in den letzten anderthalb Jahren erfolgten drei (bzw. nach Entweichung vier) Hospitalisierungen (vgl. Austrittsberichte der PDAG vom tt.mm.2023, tt.mm.2023, tt.mm.2024, tt.mm.2024 und tt.mm.2024). Die Vergangenheit zeigt damit deutlich, dass das selbständige Absetzen der Medikation durch den Beschwerdeführer jeweils zu einer Verschlechterung seines Zustands und einer Manie führte, was schliesslich weitere Klinikeinweisungen zur Folge hatte.