Der Beschwerdeführer bestätigte anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht selbst, dass er vor den jeweiligen Wiedereintritten in die Klinik die ihm verordnete Medikation nicht mehr eingenommen habe und manisch geworden sei (Protokoll, S. 9). Allein in den letzten anderthalb Jahren erfolgten drei (bzw. nach Entweichung vier) Hospitalisierungen (vgl. Austrittsberichte der PDAG vom tt.mm.2023, tt.mm.2023, tt.mm.2024, tt.mm.2024 und tt.mm.2024).