Die Klinik der PDAG geht auch im aktuellen Bericht vom 19. März 2024 davon aus, dass beim Beschwerdeführer während seines letzten stationären Aufenthalts unter anderem eine bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10 F31.1), bestand. Der psychiatrische Gutachter schloss sich dieser Beurteilung anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht an (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 22. März 2024 [nachfolgend: Protokoll], S. 15). 2.2.3. Der Beschwerdeführer selbst räumte anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht ein, manisch zu werden, wenn er unter Druck komme (Pro- -7-