5.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 6. 6.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 6.2. Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 3. April 2024) ersuchte der Beschwerdeführer um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: