2. Mit Instruktionsverfügung vom 18. März 2024 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde der Beistand des Beschwerdeführers, als Zeuge vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q._____, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 22. März 2024 vorgeladen. 3. Der Beistand des Beschwerdeführers wurde am 19. März 2024 aufgrund seiner Auslandsabwesenheit von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert. Er reichte am 20. März 2024 eine schriftliche Stellungnahme ein.