3. Regelmässige Blutkontrolle beim Hausarzt, inkl. Lithium-Spiegelkontrolle (mindestens alle 3 Monate, oder bei Verdacht auf eine Zustandsverschlechterung auch öfters). Die Dosis der Lithium Behandlung kann ausschliesslich in Absprache das Ambulatorium S._____ oder ausserhalb der dortigen Öffnungszeiten in Absprache mit dem Notfall der PDAG angepasst werden.