B. 1. Zuletzt wurde A._____ mit Entscheid von Dr. med. C._____ vom tt.mm.2023 mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der PDAG eingewiesen, nachdem er zu Hause randaliert, herumgeschrien und […] habe. Das Familiengericht R._____ bestätigte und verlängerte mit Entscheid vom 6. Februar 2024 […] die fürsorgerische Unterbringung von A._____ in der Klinik der PDAG. Die Entlassungszuständigkeit wurde der Klinik der PDAG übertragen und die nächste periodische Überprüfung spätestens per 30. Juni 2024 in Aussicht gestellt.