Der Vertreter des Beschwerdeführer 1 ist im Anwaltsregister verzeichnet und für die gemeinnützige Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich tätig. Der Streitwert beträgt vor Verwaltungsgericht Fr. 839.70, die Bedeutung des Falles ist als gering einzustufen. Insgesamt ist - für den Antrag auf Anpassung der Entschädigung - von einem weit unterdurchschnittlichen Aufwand und einer niedrigen Schwierigkeit auszugehen. Damit erweist sich nach Anwaltstarif eine minimale Entschädigung von Fr. 600.00 als angezeigt.