4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer 1 verlangt die Aufhebung der Dispositiv-Ziffern 2, 3 und 4 des angefochtenen Entscheids; weiter beantragt er die Feststellung, dass gemeindeinterne Einspracheverfahren in sozialhilferechtlichen Verfahren rechtswidrig seien (vgl. die Beschwerdeanträge in Verbindung mit Ziffer 1/2 der Verwaltungsgerichtsbeschwerde). Der Beschwerdeführer 2 beantragt eine höhere Entschädigung als von der Vorinstanz zugesprochen (vgl. die Beschwerdeanträge in Verbindung mit Ziffer I/3 der Verwaltungsgerichtsbeschwerde). Zugunsten des Beschwerdeführers 1 (nur er ist legitimiert, eine höhere Parteientschädigung zu verlangen; vgl. hinten Erw.