3. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete in ihren Eingaben vom 10. April 2024 auf eine Beschwerdeantwort und beantragt die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. Mit Beschwerdeantworten vom 24. April 2024 beantragt der Gemeinderat Q._____ die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kostenund Entschädigungsfolgen. -5- 5. In der Replik vom 18. bzw. 19. Mai 2024 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. August 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: