1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 9. Januar 2023 aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. -4- 4. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, dem Vertreter des Beschwerdeführers die entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'200.00 zu ersetzen.