A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, wurde von der Gemeinde Q._____ bis im November 2021 materiell unterstützt. Mit Verfügungen der SVA Aargau vom 16. August 2021 und 19. November 2021 wurden A._____ eine ganze IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen mit Wirkung ab 1. August 2017 zugesprochen. Neben Nachzahlungen an die Gemeinde erfolgte eine Auszahlung von Ergänzungsleistungen in Höhe von Fr. 26'185.06 an A._____. 2. Mit Sitzung vom 9. Januar 2023 beschloss der Gemeinderat Q._____: 1. (...)