Auch ein Blick auf die im Aargauischen Geographischen Informationssystem (AGIS) abrufbare Karte "Höhenlinien 1 m und 5 m Äquidistanz" zeigt hinsichtlich des Geländeverlaufs keine Auffälligkeiten. Anhaltspunkte, welche auf in der Vergangenheit vorgenommene Geländeeingriffe hindeuteten, lassen sich der Karte nicht entnehmen. Sodann zeigt auch der am 17. Juli 1946 genehmigte Situationsplan im östlichen Teil der Parzelle Nr. aaa einen steileren abfallenden Bereich bzw. eine "Böschung" zur Strasse hin. Dies alles spricht gegen die Behauptung der Beschwerdeführer, wonach das Terrain auf dem Baugrundstück von Ost (d.h. vom Anschluss an die R-Strasse) nach West "linear" angestiegen sei.