Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar und haltbar, dass die Bauherrschaft die heute bestehenden Höhen ermittelt (siehe Höhenkurvenplan, 1:100, vom 13.01.2020) und auf dieser Basis das Vorhaben geplant hat. Dass sich der natürlich gewachsene Geländeverlauf relevant anders präsentieren würde als in den Baugesuchsplänen dargestellt, ist mit der Vorinstanz zu verneinen. Auch ein Blick auf die im Aargauischen Geographischen Informationssystem (AGIS) abrufbare Karte "Höhenlinien 1 m und 5 m Äquidistanz" zeigt hinsichtlich des Geländeverlaufs keine Auffälligkeiten.